April 28, 2024

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Das deutsche FinmadiG und die EU-Kryptoregulierungen

Das deutsche FinmadiG und die EU-Kryptoregulierungen

Der deutsche Gesetzgeber reagierte auf die Harmonisierung der europäischen Finanzmarktregulierungen: Im Oktober 2023 erließ das Bundesfinanzministerium Gesetzentwurf Für das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – „Finmadigy„), nach Veröffentlichung Regierungsentwurf FinmadiG Ein Monat später.

MiCAR, DORA und Geldtransfers – Was ermöglicht FinmadiG?

Ziel der FinmadiG ist die Umsetzung folgender EU-Vorschriften zur digitalen Finanzmarktregulierung:

  • Regulierung der Märkte für Krypto-Assets („MICAR“): Erste EU-weit einheitliche Regeln für Märkte für Krypto-Assets (wir haben Informationen bereitgestellt Hier zum Beispiel)
  • EU-DORA-Paket (Digital Operational Resilience Act): Finanzsektorweite EU-Regulierung von Cybersicherheit, IKT-Risiken und digitaler Betriebsstabilität
  • Änderung der EU-Fondstransferverordnung (TFR).: Einschließlich der Regulierung der Erhebung und Offenlegung von Kundeninformationen an Krypto-Börsen

Neue Bedingungen für „Krypto-Vermögenswerte“ und „Krypto-Custody-Geschäft“

FinmadiG soll die deutsche Definition von Krypto-Assets mit dem europäischen MiCAR-Standard harmonisieren. Der Begriff Krypto-Assets wird aus der Liste der Finanzinstrumente des Kreditwesengesetzes gestrichen („KWG„), d. h. Neuordnung der regulatorischen Abdeckung von Krypto-Assets. Zukünftig werden von MiCAR definierte Krypto-Assets direkt von MiCAR reguliert und reguliert.
Gleichzeitig ein neues Wort – Kryptografisches Tool – werden vorgestellt. Es soll digitale Vermögenswerte abdecken, die nicht in den Anwendungsbereich von MiCAR fallen (z. B. Security Tokens im Sinne von MiFID II) und daher weiterhin dem KWG und dem Wertpapierhandelsgesetz unterliegen.
Infolgedessen wird das ehemalige National Crypto Custodial Business in „Qualified Crypto Custodial Business“ umbenannt. Dies gilt künftig für den Schutz von Kryptowerten, die nicht unter MiCAR fallen, aber als kryptografische Instrumente im Sinne nationaler Regelungen gelten.
Zukünftig müssen sowohl Anbieter als auch Anbieter von Kryptodiensten überprüfen, unter welchen Krypto-Asset-Begriff ihre jeweiligen Token fallen und welches Aufsichtsregime dann gelten wird.

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MiCAR-Aufsicht durch die BaFin: Neues Kryptomarktaufsichtsgesetz (KMAG)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („Baffin„) ist im Sinne der MiCAR für die Aufsicht über Kryptowerte, Emittenten und Dienstleister zuständig. regeln es Befugnisse und Verbote Im Zusammenhang mit der Neuregelung wurde ein eigenes Kryptomarktaufsichtsgesetz („Kryptomarktaufsichtsgesetz“) erlassen.KMAG“) erstellt werden.
KMAG erwähnt auch die Möglichkeit eines Vereinfachtes Lizenzierungsverfahren Für bereits regulierte Unternehmen. Die genaue Ausgestaltung des vereinfachten Verfahrens wird dann durch einen gesonderten Erlass des BMF geregelt.

Digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors: Implementierung von Dora

DORA baut auf standardisierte Weise die digitale Betriebsstabilität von Finanzinstituten auf Ein gemeinsamer Rahmen für das effektive Management von Cybersicherheits- und IKT-Risiken. Die BaFin hat kürzlich eine eigene veröffentlicht DORA-Informationsseite Das.
Zur Umsetzung von DORA schlägt FinmadiG mehrere Änderungen nationaler Aufsichtsgesetze vor. Darin sind auch die Akkreditierungskriterien hierfür enthalten BaFin-Anordnungen bei Verstößen gegen die Thora Sowie Einführung Ordnungswidrigkeiten Kann mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Krypto und Geldwäsche: Umsetzung der TFR

Ziel des FinmadiG ist es zudem, nationale Regelungen an aktualisierte Anforderungen anzupassen EU-Geldtransferverordnung. Künftig müssen Krypto-Dienstleister Informationen über die Urheber und Begünstigten des von ihnen durchgeführten Austauschs von Krypto-Assets sammeln, übermitteln und verfügbar machen. Darüber hinaus z Krypto-Dienstleister Wird weiterhin berücksichtigt Unternehmen, die nach dem Geldwäschegesetz haften Im Sinne des Geldwäschegesetzes („GWG„).

Ausblick

Die Umsetzungsvorschläge des FinmadiG sollen in ihrer Form Eingang in die Gesetzgebung finden. Insbesondere die Doppelregulierung von Krypto-Assets unter MiCAR einerseits und den bereits in MiCAR eingerichteten Security Tokens von MiFID II andererseits wird Rechtspraktiker künftig vor Herausforderungen stellen. Es ist zu hoffen, dass der deutsche Gesetzgeber ein sowohl praktisch verständliches als auch rechtssicheres Verfahren findet.

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