April 18, 2024

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DRS MLA Staatsbürgerschaft: Möglichkeit das Deutsche Konsulat zu aktivieren

Der Richter des Obersten Gerichtshofs von Telangana, Abhinand Kumar Shawli, hat am Dienstag den leitenden Anwalt Ravi Kiran Rao gebeten, die Möglichkeit einer Aktivierung des deutschen Konsulats in einer schriftlichen Petition zur Staatsbürgerschaftsfrage von Vemulawada MLA Chennamaneni Ramesh zu prüfen.

Der von Herrn Ramesh von der TRS eingereichte schriftliche Antrag gegen die Anordnung des Innenministeriums der Union, seine indische Staatsbürgerschaft zu widerrufen, wurde vor dem High Court verhandelt. Nach Anhörung der Argumente des MLA-Anwalts Y. Rama Rao und des Anwalts des Privatangeklagten Adi Srinivas, Ravi Kiran Rao, stellte der Richter fest, dass die Staatsbürgerschaftsfrage des MLA seit 13 Jahren untersucht wird.

Der stellvertretende Generalstaatsanwalt Namavarappu forderte Rajeshwar Rao auf, den Prozess der Vorlage von materiellen Beweisen zu beschleunigen, um die Position des Zentrums in dieser Angelegenheit zu beweisen. Herr. Der Richter erkundigte sich bei der ASG, warum die indische Regierung von der deutschen Botschaft keine konkrete Erklärung zur Staatsbürgerschaft von Ramesh erhalten konnte.

Die ASG erklärte, die deutsche Botschaft habe sich geweigert, Einzelheiten zu nennen, da ihre Gesetze die Herausgabe solcher Informationen nicht erlaubten. Herr Kiran Rao argumentierte, dass das MLA bei der indischen Botschaft in Berlin beantragt habe, eine Karte für ausländische Staatsbürger (OCI) zu beantragen, um ohne Visum nach Indien zu reisen.

Im Antrag gab er an, seit 2013 in Deutschland zu leben. Der Anwalt sagte, die Beweise seien ausreichend, um ihn zum deutschen Staatsbürger zu erklären. Herr. Ramesh reiste mit diesem deutschen Pass nach Deutschland.

Herr Rama Rao argumentierte, dass der Besitz eines deutschen Passes nicht als deutscher Staatsbürger qualifiziert. Die Bundesregierung habe die Verantwortung, die Staatsbürgerschaft von Herrn Ramesh vom deutschen Konsulat abzuklären, sagte er. Der Fall wird einem anderen Datum, dem 24. August, zugewiesen.

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