Dezember 29, 2024

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Update zur Bewertung der PFAS-Regulierungsvorschläge in Deutschland

Update zur Bewertung der PFAS-Regulierungsvorschläge in Deutschland

Deutschland veröffentlicht Informationen zur aktuellen Rolle des Dokumenteneinreichers bei der vorgeschlagenen REACH-Kontrolle für PFAS

Am 15. April 2024 veröffentlichte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) einen Beitrag mit dem Titel „REACH-CLP-Biozid Helpdesk“.Die aktuelle Rolle des Einreichers des Dokuments im PFAS-Kontrollprogramm.“ Während die Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und Sozioökonomische Analyse (SEAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) den Verordnungsvorschlag bewerteten, haben die fünf nationalen Behörden, die den Vorschlag vorbereitet haben (Niederlande, Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen) „erhielt eine beispiellose Anzahl von Kommentaren“ (5.642; >100.000 Seiten) und aktualisiert die Bewertungen, die den Vorschlag unterstützen, Punkt für Punkt. Die Kommentare enthalten detaillierte Informationen über die Verwendung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in der gesamten Europäischen Union (EU). ) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Alternativen. Es gibt auch Informationen über die Relevanz und die sozioökonomischen Auswirkungen des vorgeschlagenen Verbots für jeden Sektor:

  • Identifizieren Sie Verwendungen von PFAS, die im ersten Bericht nicht bewertet wurden, integrieren Sie diese Verwendungen in bestehende Sektorbewertungen oder schaffen Sie bei Bedarf zusätzliche Sektoren;
  • In Anbetracht der Tatsache, dass sich andere relevante EU-Rechtsvorschriften seit der Einreichung des Vorschlags geändert haben (Z.BAktualisierte Verordnung über fluorierte Gase (F-Gase) beeinflusst/bezieht sich auf das REACH-Kontrolldokument;
  • Bewertung der bereitgestellten Informationen zu Alternativen zu PFAS, um die Angemessenheit der vorgeschlagenen Mängel und Übergangsfristen zu überprüfen (Mängel können hinzugefügt, überarbeitet oder beseitigt werden, während Übergangsfristen verlängert oder verkürzt werden können);
  • Bewertung der Angemessenheit anderer Kontrolloptionen als des Verbots, um den identifizierten Risiken von PFAS (über ihren gesamten Lebenszyklus) zu begegnen. Und
  • Aktualisierung der sozioökonomischen Folgenabschätzung, um die Kompromisse zwischen den verschiedenen in Betracht gezogenen Kontrolloptionen klar darzustellen, damit politische Entscheidungsträger fundierte politische Entscheidungen treffen können.
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Darüber hinaus heißt es in dem Punkt, dass die fünf Behörden auch die in der Konsultation bereitgestellten Informationen zu den Risiken und Gefahren von PFAS während ihres gesamten Lebenszyklus berücksichtigen werden. Dem Artikel zufolge wird dieser Prozess zu Aktualisierungen des ursprünglichen Regulierungsvorschlags führen, die vom RAC und SEAC bewertet werden. Der Artikel sagt: „[t]Die fünf Behörden sind bestrebt, diese Upgrades so schnell wie möglich durchzuführen und gleichzeitig die Konsistenz und Qualität ihrer Bewertungen sicherzustellen. Ihre Aufgabe besteht darin, qualitativ hochwertige, wissenschaftlich fundierte Regulierungsentscheidungen im PFAS-Gremium zu unterstützen.