Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt die deutschen Katastrophen- und Wetterversicherungsschäden im Jahr 2022 auf 4,3 Milliarden Euro und ist damit ein durchschnittliches Schadenjahr für die Branche.
Unwetter wie Stürme und starke Regenfälle verursachen in diesem Jahr normalerweise schwere Schäden an Gebäuden und Autos, wobei ein Sturm im Februar den größten Schaden des Jahres 2022 anrichtet.
Die Stürme Ylenia, Zeynep und Antonia verursachten nach Angaben des GDV zusammen rund 1,25 Milliarden Euro Schäden an Häusern, Hausrat und Gewerbe sowie rund 65.000 Schäden an Kraftfahrzeugen in Höhe von 125 Millionen Euro.
„Das vergangene Jahr war nach der Flutkatastrophe 2021 wieder ein durchschnittliches Naturrisikojahr: mit vielen Versicherungsschäden, aber ohne ein Extremereignis wie die Sturzflut Bernd“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.
„Die Schäden an Häusern, Hausrat, Gewerbe und Kraftfahrzeugen liegen 2022 leicht über dem langjährigen Durchschnitt von 4,2 Milliarden Euro.“
Insgesamt zahlen die Sachversicherer laut GDV im Jahr 2022 drei Milliarden Euro für Sturm- und Hagelschäden sowie weitere 400 Millionen Euro für Schäden durch andere Naturgefahren wie Starkregen oder Überschwemmungen durch Hochwasser.
In der Kraftfahrtversicherung lag das vergangene Jahr mit 335.000 Schäden aus Naturgefahren in Höhe von 900 Millionen Euro leicht unter dem langjährigen Durchschnitt von 1 Milliarde Euro.
„Auch wenn es im vergangenen Jahr keine Starkniederschlagsereignisse gab: Die Vorbeugung und Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels, die Kosten von Naturkatastrophen und die Versicherungsprämien werden auch in Zukunft nicht aus dem Ruder laufen“, sagte er. Asmussen. „Wir Versicherer fordern die Politik auf, ihre Meinung zu beherzigen.“
Mit 12,6 Milliarden Euro ist 2021 für Versicherer das teuerste Naturrisikojahr seit Beginn der Statistik in den 1970er Jahren. Eine katastrophale Flutkatastrophe im Juli 2021 verursachte Schäden in Höhe von 8,5 Milliarden Euro – vor allem in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.
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