Oktober 6, 2024

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Disney will die Klage wegen ungerechtfertigter Tötung fallen lassen, weil seine Witwe Disney+ abonniert hat

Disney will die Klage wegen ungerechtfertigter Tötung fallen lassen, weil seine Witwe Disney+ abonniert hat

Der Unterhaltungsriese Disney sagt, ein Kläger, der eine Klage gegen einen seiner Parks eingereicht habe, habe auf sein Recht verzichtet, dies zu tun, indem er den Streamingdienst Disney+ abonniert habe.

Im Mai reichte Jeffrey Piccolo eine Klage wegen widerrechtlicher Tötung gegen Walt Disney Parks and Resorts und Great Irish Pubs, den Betreiber des Restaurants Raglan Road in Disney World, ein. Seine Frau Kanokporn Tangsuan soll vor ihrem Tod im Restaurant gegessen haben.

Piccolo behauptete, dass die Website des Restaurants angeblich „allergenfreies Essen“ servierte, ein Hinweis, auf den er sich bei der Auswahl des Restaurants stützte.

Tangsuan war allergisch gegen Milchprodukte und Nüsse und soll nach dem Abendessen in der Raglan Street eine schwere allergische Reaktion erlitten haben. Später starb sie laut Piccolos Beschwerde an „Anaphylaxie aufgrund eines hohen Anteils an Milchprodukten und Nüssen in ihrem Körper“. Er liest.

Disneys Antwort war jedoch: Ansprüche Die Klage ist ungültig, da Piccolo den Streamingdienst Disney+ abonniert hat. Durch die Zustimmung zu den erforderlichen Nutzungsbedingungen für den Dienst hat Piccolo laut Disney eine verbindliche Vereinbarung getroffen, dass alle Streitigkeiten zwischen ihm und dem Unternehmen außergerichtlich beigelegt werden müssen.

Die Anwälte von Piccolo haben den Vorwurf zurückgewiesen, ihre Registrierung bei Disney+ verweigert und geschrieben, dass das „lächerliche“ Argument „irgendwie den nicht existierenden Nachlass von Kanokporn Tangsuwan (seiner Frau, die zu beiden Zeiten am Leben war) mit einer Schiedsvereinbarung in Verbindung brachte, die innerhalb bestimmter Fristen begraben wurde.“ und Bedingungen.“

Sein Anwalt fügte hinzu: „Es gibt keine einzige Behörde in Florida, die ein solch lächerliches Argument unterstützen würde. Wie aus dem vorherigen Urteil hervorgeht, grenzt dieses Argument an das Surreale.“

Raglanstraße Webseite Seit Mittwoch enthält es einen Hinweis, der Kunden darauf hinweist, dass die Lebensmittel nicht allergenfrei sind.

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„Bitte beachten Sie, dass wir kein gluten-/allergenfreies Restaurant sind“, heißt es in der Mitteilung. „Wir können nicht garantieren, dass jedes von uns zubereitete Gericht frei von Gluten/Allergenen oder frei von Kreuzkontakt ist.“

Disney antwortete nicht auf eine am Mittwoch per E-Mail an The National Desk (TND) gesendete Bitte um Stellungnahme.

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