November 23, 2024

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Deutschlands Leitlinien zum Steuertransparenzgesetz für digitale Plattformen

Deutschlands Leitlinien zum Steuertransparenzgesetz für digitale Plattformen

Herausgegeben von Deutschland Plattformsteuertransparenzgesetz implementieren DAC7-Richtliniesind Betreiber digitaler Plattformen verpflichtet, den Steuerbehörden jährlich Meldungen über die Einnahmen zu erstatten, die Verkäufer über ihre Plattformen erzielen. Es soll die Verwaltungszusammenarbeit bei der Besteuerung von Einkünften aus Standorten zwischen den EU-Mitgliedstaaten fördern.

Unter DAC7 müssen sich Plattformbetreiber bei einer lokalen Steuerbehörde in einem Mitgliedstaat melden, die dann Informationen mit ihren Kollegen in den entsprechenden EU-Mitgliedstaaten austauscht. Das Bundesfinanzministerium hat am 2. Februar eine neue Mitteilung herausgegeben, um Fragen zu beantworten, wie sich die Einführung von DAC7 in Deutschland von der nationalen Umsetzung in anderen EU-Mitgliedstaaten unterscheiden könnte. Kreis Bietet eine umfassende Liste verwandter Anwendungsprobleme.

Herausragende Merkmale des Gesetzes

Das Gesetz befasst sich mit den Herausforderungen der Gewährleistung von Steuergerechtigkeit und -konformität in einem digitalen Umfeld. Die zunehmende Mobilität und die zunehmende Digitalisierung bieten die Möglichkeit, Waren und Dienstleistungen auf digitalen Plattformen überall auf der Welt anzubieten. Die daraus resultierenden Einkommensinformationen sind für die nationalen Steuerbehörden nur sehr schwer nachzuverfolgen. TAC7 zielt daher darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden innerhalb der EU zu verbessern, um Steuertransparenz und die korrekte Zuordnung von Steuereinnahmen zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Mit der Umsetzung von DAC7 begründet das Gesetz jährliche Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern über Anbieter sogenannter meldepflichtiger Waren und Dienstleistungen, die auf digitalen Plattformen tätig sind.

Dementsprechend wurde ein automatischer Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten eingeführt, um sicherzustellen, dass Plattformbetreiber ausreichende Informationen über in Deutschland steuerpflichtige Anbieter an ausländische Finanzbehörden (und umgekehrt) melden. EU-Amtshilferichtlinie.

Hauptmerkmale der deutschen Implementierung von DAC7

Das Gesetz stimmt im Allgemeinen mit DAC7 überein, einschließlich a Überblick Das Folgende, das am 3. November 2021 veröffentlicht wurde, konzentriert sich auf Funktionen, die über die DAC7 hinausgehen, und auf Themen, die im Rundschreiben weiter behandelt werden.

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Verbundene Unternehmen und Mitarbeiter: Das Rundschreiben stellt klar, dass alle Arten von Plattformen unter das Gesetz fallen, also (rein) überbetriebliche Plattformen. Daher sind auch Plattformbetreiber verpflichtet zu melden, wenn verbundene Unternehmen auf ihren Plattformen als Anbieter auftreten. Um als Tochterunternehmen zu qualifizieren, ist gemäß § 6 Abs. 2 DAC7 des Gesetzes eine Beherrschung im Sinne einer Kapitalbeteiligung von mehr als 50 % erforderlich.

Das Rundschreiben stellt weiter klar, dass die Tätigkeiten der Mitarbeiter des Plattformbetreibers und eines mit dem Plattformbetreiber verbundenen Unternehmens keine besonderen Meldepflichten des Plattformbetreibers begründen.

Eine Sammlung von Waren und Dienstleistungen: Wenn Anbieter ein Bündel verschiedener Waren und Dienstleistungen anbieten, sowohl meldepflichtige als auch nicht meldepflichtige Waren/Dienstleistungen (z , Raummiete) bleibt unberührt. Die Vergütung für ein Leistungspaket erfolgt nach dem wirtschaftlichen Wert der einzelnen Komponenten.

Wenn der wirtschaftliche Wert der nicht meldepflichtigen Komponente nicht ermittelt werden kann, sind stattdessen die Gesamtkosten anzugeben. Die Entscheidung, den Gesamtpreis oder nur Teile meldepflichtiger Waren/Dienstleistungen zu melden, erhöht die Belastung und das Haftungsrisiko des Plattformbetreibers. Die Bestimmung von Anteilen am wirtschaftlichen Gesamtwert und die Zuordnung von Aktivitäten von Lieferanten zu meldepflichtigen Waren/Dienstleistungen sollte vom Plattformbetreiber einheitlich für alle Lieferanten und nicht einzelfallbezogen erfolgen. Nur geringe Erleichterung.

GehaltHinweis: Die Meldepflicht des Plattformbetreibers bleibt von der Zahlungsart unberührt – diese Verpflichtung besteht bei direkter Zahlung zwischen Kunde und Anbieter sowie bei Inkasso durch den Plattformbetreiber.

Das MOF stellt klar, dass der Plattformbetreiber Änderungen der Vergütung berücksichtigen muss, wenn vernünftigerweise erwartet werden konnte, dass sie davon Kenntnis haben. Solche Änderungen können nicht nur durch Kündigung oder Rücktritt, sondern auch durch Änderungen des Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Kunden verursacht werden. Der Plattformbetreiber ist jedoch nicht verpflichtet, ein bestimmtes Verfahren zur Einholung von Informationen über Post-Closing-Entgeltänderungen zu implementieren.

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Persönliche Einschätzung des deutschen Finanzamtes: Ein Plattformbetreiber kann beim Bundeszentralamt für Steuern eine verbindliche Einzelentscheidung darüber beantragen, ob er als Plattform im Sinne des § 3 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zu qualifizieren ist oder ob ein Anbieter eine damit verbundene Funktion wahrnimmt. Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes Das Urteil muss innerhalb von sechs Monaten ergehen, und die Gebühr ist auf 5.000 Euro (5.300 $) begrenzt.

Nicht-EU-Plattformbetreiber: Nicht-EU-Plattformbetreiber können den Mitgliedstaat frei wählen, in dem sie ihre Website registrieren. Die für die Registrierung erforderlichen Informationen werden von Land zu Land festgelegt.

Nicht-EU-Plattformbetreiber, die sich in Deutschland registrieren, müssen unternehmensbezogene Informationen wie Adresse, Steuer-ID und Internet-Domain sowie eine Liste der ihre Seiten nutzenden Anbieter angeben, die steuerlich ansässig sind und/oder aus denen sie stammen. Führen Sie damit verbundene Aktivitäten durch.

Meldepflichten von Konzerngesellschaften: Der Grundsatz der parallelen Meldepflicht mehrerer Betreiber derselben Plattform gilt auch dann, wenn es sich bei den Plattformbetreibern um Konzernunternehmen handelt. Folglich sind Konzernunternehmen auch dann von der Meldepflicht befreit, wenn sie nachweisen können, dass bereits ein anderes Konzernunternehmen eine Meldung erstattet hat.

Strafe: Nach DAC7 sollten Strafen für die Nichteinhaltung von Meldepflichten auf nationaler Ebene festgelegt werden. In Deutschland können Plattformbetreiber, die ihren gesetzlichen Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommen, mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Die zentralen Thesen

Die Belastung der Plattformbetreiber und Anbieter durch das Gesetz ist nicht zu unterschätzen. Es gibt nicht nur Interpretationsschwierigkeiten bei der Vielfalt der verwendeten Begrifflichkeiten, sondern es ist auch fraglich, inwieweit die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen trotz detaillierter Regelungen in der Praxis gewährleistet werden kann.

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Darüber hinaus können rechtliche Probleme auftreten, beispielsweise besondere Datenschutzfragen und das inhärente Risiko, dass alle Mitgliedstaaten automatisch bei allen relevanten Aktivitäten auf Online-Plattformen benachrichtigt werden.

Bezüglich des Meldeverfahrens werden 2023 weitere Informationen zum erforderlichen Datensatz und der zu verwendenden Schnittstelle versandt.

Bloomberg Industry Group, Inc., Herausgeber von Bloomberg Law und Bloomberg Tax. Dieser Artikel gibt auch nicht unbedingt die Ansichten seiner Eigentümer wieder.

Informationen zum Autor

Lars h. Stundenlager Ein Partner u Simone Christine Schmalhofer Eversheds Sutherland (Deutschland) ist Senior Partner bei Rechtsanwälte Steuerberater Solicitors Partnerschaft mbB.

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