DEN HAAG, Niederlande >> Deutschland hat beim Obersten Gerichtshof der Vereinten Nationen eine Klage gegen Italien wegen eines langjährigen Streits über Entschädigungen aus dem Zweiten Weltkrieg eingereicht. Der Internationale Gerichtshof reichte die Klage am späten Freitag ein.
Der deutsche Fall bezieht sich auf ein früheres Urteil eines UN-Tribunals aus dem Jahr 2012, das bestätigte, dass Deutschland für Opfer von Nazi-Gräueltaten eine gesetzliche Ausnahmeregelung hat, um vor ausländischen Gerichten zu klagen. Der Oberste Gerichtshof Italiens entschied 2008, dass die deutsche Souveränität verletzt worden war und dass ein italienischer Staatsbürger Anspruch auf Entschädigung hatte, weil er 1944 nach Deutschland deportiert wurde, um als Zwangsarbeiter zu arbeiten.
Deutschland argumentiert in seinem neuen Fall, dass trotz des Urteils „seit 2012 eine beträchtliche Anzahl neuer Klagen gegen Deutschland bei italienischen Gerichten eingegangen ist, die die deutsche Souveränität verletzen“.
Im Siegesfall 2012 argumentierte Berlin, dass das Urteil des Obersten Gerichtshofs Italiens Zweifel an einem Umstrukturierungssystem aufkommen ließ, das Deutschland seit den 1950er Jahren nach der Niederlage der Nazis Milliarden an Entschädigungen zahlen ließ.
Die neue Klage Deutschlands bezieht sich auf und beschuldigt hackbasierte Richter, „die Pflicht Italiens verletzt und verletzt zu haben, die deutsche Souveränität zu respektieren, indem es bürgerliche Freiheiten gegen Deutschland gewährt“. Versteigerung von vier Liegenschaften aus deutschem Besitz in Rom.
Die Klage zielt darauf ab, die endgültigen Anordnungen des Gerichts – sogenannte einstweilige Maßnahmen – zu erwirken, um sicherzustellen, dass deutsches Eigentum bis zum endgültigen Urteil des Gerichts keiner „öffentlichen Versteigerung“ oder „zusätzlichen Beschränkungen“ unterliegt. Es kann viele Jahre dauern, bis es erreicht ist.
Kein Termin für die Anhörung wurde sofort festgelegt. Die Urteile des Internationalen Gerichtshofs sind endgültig und rechtsverbindlich.
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