Deutschland hat eine neue Verordnung über Krypto-Fondsanteile eingeführt (Verordnung über Kryptofondsanteile – KryptoFAV), die es Fondsmanagern ermöglicht, Fondsanteile elektronisch anstatt physisch auszugeben. Die neuen Regeln kommen weniger als ein Jahr nach dem Fund Location Act.Fondsstandortgesetz) ermöglichte es institutionellen Anlegern, in Krypto-Assets zu investieren. Mit diesen Regelungen nimmt Deutschland eine führende Rolle in der EU bei der Regulierung von Kryptofonds ein und ermöglicht es sowohl Fondssponsoren als auch professionellen Anlegern, moderne Technologien für ihre Investitionen einzusetzen.
Neue Verordnung über Krypto-Fondsanteile
Die Kontrolle über Krypto-Fondsanteile ermöglicht es Fondsmanagern, Anteile an Investmentfonds auszugeben (Sondervermögen) oder einzelne Anteilsklassen sind ebenfalls Krypto-Fondsanteile.
Krypto-Finanzeinheiten sind definiert als elektronische Finanzzertifikate (ElektronischEingetragen im Krypto-Wertpapierregister (§ 1 Satz 2 KryptoFAV). Krypto-Fondsanteile erfordern weniger Vermittler, was die Transaktionskosten und die Markteinführungszeit reduziert. Der Inhalt von KryptoFAV, der im Wesentlichen nur aus drei Absätzen besteht, kann nur durch die entsprechende Anwendung des Electronic Securities Act (Gesetz über elektronische Wertpapiere. eWpG) (§ 2 KryptoFAV).
Ein zentrales Element des eWpG ist die Aufnahme digitaler Dokumente, für die die Papierdokumentenpflicht entfällt. Stattdessen werden sie in ein elektronisches Urkundenregister eingetragen. Eine besondere Form dieses Registers ist das Krypto-Bond-Register. Es basiert normalerweise auf der Distributed-Ledger-Technologie und wird von der Verwahrstelle oder einer anderen von der Verwahrstelle benannten Stelle mit Genehmigung für das Krypto-Wertpapierregister betrieben (Kryptowardpapierregisterführung) sah der Verordnungsentwurf zunächst vor, dass nur eine Verwahrstelle (mit Volllizenz) berechtigt sein sollte, das Register zu führen, was bei Finanzpraktikern heftige Kritik hervorrief. Mit der Zulassung eines Krypto-Wertpapierregisters (§ 3 KryptoFAV) öffnet die abschließende Regelung die Tür zu anderen Stellen. Bisher hat Baffin nur vier Akkreditierungen ausgestellt. Daher bieten sich hier große Chancen für junge, innovative Unternehmen.
Neue Möglichkeiten, die KryptoFAV eröffnet, stellen auch Fondsmanager vor Herausforderungen. Beispielsweise hat ein Verwahrer noch den Gatekeeper-Status. Formal bestimmt es, welches Unternehmen als Krypto-Wertpapierregisterstelle bestellt werden soll. In der Praxis gibt es jedoch Möglichkeiten, wie Fondsmanager dieses Ergebnis präventiv beeinflussen können. Weitere Beispiele beziehen sich auf das Verfahren zur Erlangung der Genehmigung für ein Krypto-Wertpapierregister, Anforderungen an eine ordnungsgemäße Registerführung und Haftungsfragen bei Verletzung dieser Anforderungen.
Professionelle Investoren und Kryptoinvestitionen
Deutschland hat im August 2021 ein Gesetz zur Stärkung des Ansehens des Landes als Standort für Investmentfonds (Finanzstandortgesetz) erlassen. Es erlaubt bestimmten inländischen Spezialfonds – eine Art Finanzvehikel, das insbesondere von institutionellen Anlegern genutzt wird – bis zu 20 % ihres Vermögens in Krypto-Assets zu investieren. Der daraus resultierende Betrag könnte theoretisch bis zu 350 Milliarden Euro betragen. Hier liegt ein weiteres großes, bislang nahezu ungenutztes Potenzial. In der Praxis sind deutsche institutionelle Anleger stark reguliert und benötigen daher Zeit, um ihre internen Prozesse an diese neue Anlagemöglichkeit anzupassen. Experten der deutschen Finanzwelt gehen jedoch davon aus, dass die neue Allokation mittelfristig (nächste fünf Jahre) im einstelligen Prozentbereich genutzt wird. Angesichts des Investitionsvolumens deutscher Spezialfonds ist dies ein Markt mit großem Wachstumspotenzial.
Definition von Krypto-Assets
Krypto-Assets im Sinne des deutschen Rechts sind definiert als:
- Digitale Wertdarstellungen, die;
- nicht von einer Zentralbank oder Behörde begeben oder garantiert; Und
- Kein rechtlicher Status von Währung oder Geld; Aber
- von natürlichen oder juristischen Personen akzeptiert;
- durch Vertrag oder tatsächliche Praxis;
- als Tausch- oder Zahlungsmittel; Oder
- zu Anlagezwecken verwendet werden; Und
- Kann elektronisch ausgetauscht, gespeichert und gehandelt werden.
Diese Definition umfasst nicht nur die gesamte Bandbreite bekannter Kryptowährungen (auch Payment Token genannt) wie Bitcoin, Ether, XRP, sondern auch Security- oder Investment-Token, Token-basierte Inhaberschuldverschreibungen etc. (Inhaberschuldverschreibungen) Nach einer Begründung eines deutschen Gesetzgebers umfasst die Definition Utility Tokens (elektronische Gutscheine für den Bezug von Waren und Dienstleistungen) nicht, „es sei denn, sie dienen Anlagezwecken“. Was dies bedeutet, ist jedoch noch nicht abschließend beantwortet. Die Definition von Krypto-Assets schließt E-Geld und bestimmte Geldwerte im Sinne des deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ausdrücklich aus (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz)
Ausblick
Auch wenn diese Entwicklungen im deutschen Recht gerade im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten außerordentlich fortschrittlich sind, ist damit noch lange nicht Schluss.
Die Digitalisierung des Finanzmarktes hat gerade erst begonnen. Ein weiterer wichtiger Schritt zeichnet sich bereits ab: Der europäische Gesetzgeber hat eine Einigung zur Regulierung von Märkten für Krypto-Assets (MiCAR) erzielt. MiCAR zielt darauf ab, einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für die Ausgabe und den Handel von Krypto-Assets zu schaffen. Ab heute ändert die Verordnung auch die Definition von Krypto-Assets in Deutschland.
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