November 9, 2024

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Deutschland fordert eine Reduzierung der EU-ESG-Berichtspflichten und wird dies auch weiterhin tun

Deutschland fordert eine Reduzierung der EU-ESG-Berichtspflichten und wird dies auch weiterhin tun

Deutschland stellte Pläne zur Verdoppelung der Mitarbeiterzahl vor, nur wenige Tage nachdem die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula van der Leyen, eine Reduzierung der Verbindlichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen um 25 % gefordert hatte. Europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dadurch wird die Zahl der vom ESRS erfassten KMU erheblich reduziert. Da sich die Kosten für kleine Unternehmen bemerkbar machen, ist mit noch mehr Motivation zu rechnen.

Am 31. Juli verabschiedete die Europäische Kommission das ESRS, a Ein Rahmen für die Berichterstattung über ESG-Standards Ab dem 1. Januar 2024 besteht für KMU bis 2026 keine Meldepflicht.

Die Entwicklung von ESRS für KMU hat sich aufgrund der stärkeren Konzentration auf allgemeine Handels- und Großunternehmensstandards verzögert. Derzeit müssen KMU die ESRS einhalten, wenn sie zwei der drei Kriterien erfüllen. KMU müssen eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro, einen Nettoumsatz von 40 Millionen Euro und/oder mehr als 250 Mitarbeiter haben.

Eine vorgeschlagene Änderung, die angenommen wird, verknüpft die Vermögens- und Nettoumsatzzahlen mit der Inflation. Es würde eine automatische jährliche Erhöhung der Mindestschwellenwerte ohne jährliche Genehmigung durch die Kommission festlegen.

Wie erstmals von der Financial Times berichtetDeutschland schlägt vor, den Mittelstand von 250 Mitarbeitern auf 500 Mitarbeiter umzudefinieren. Diese Erhöhung gilt nicht nur für das ESRS, sondern für alle KMU-Regulierungen in der EU. Obwohl sich der Vorschlag noch in einem frühen Stadium befindet und noch von keinem anderen Mitgliedsstaat unterzeichnet werden muss, gehe ich davon aus, dass er große Erfolgsaussichten hat, da er zu umfassenderen Prioritäten passt.

Am 10. September stellte Präsident van der Leyen das Jahr vor Adresse zur Lage der Nation An die Europäische Kommission, in der er auf die Belastung kleiner Unternehmen aufmerksam machte: „Kleine Unternehmen sind nicht in der Lage, eine komplexe Verwaltung zu bewältigen, oder sie werden durch lange Prozesse ausgebremst.“

Um „die Geschäftsabwicklung in Europa zu erleichtern“, machte er drei Gesetzesvorschläge. Zunächst versprach er, einen EU-KMU-Botschafter zu ernennen, der ihm direkt unterstellt sein würde. Inhaber und Manager von KMU-Botschaftern sollten Informationen über die täglichen Herausforderungen bei der Führung eines Kleinunternehmens austauschen. Zweitens kündigte er an, dass im Oktober ein Gesetz verabschiedet werde, um die Meldepflichten auf europäischer Ebene um 25 % zu reduzieren. Drittens wird er darauf drängen, dass eine ähnliche Reduzierung um 25 % auf nationaler Ebene umgesetzt wird.

Damals äußerten Umweltschützer Bedenken, dass eine Reduzierung um 25 % sich negativ auf das ESRS auswirken würde. Diese Bedenken scheinen berechtigt.

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