November 9, 2024

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Das Verbot der deutschen AfD sei „falsch“, sagt der ehemalige Chef des Verfassungsgerichts

Das Verbot der deutschen AfD sei „falsch“, sagt der ehemalige Chef des Verfassungsgerichts

Anträge auf ein Verbot können die Bundesregierung, das Parlament und der Bundesrat stellen.

Herr Papier warnte, dass man sich nur dann bewerben sollte, „wenn man über ausreichende Informationen zur Untermauerung aller vorgebrachten Punkte verfügt und eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit besteht“.

„Verbotsplan ist falsch“

„Aufgrund meiner Informationen bin ich derzeit der Meinung, dass der Verbotsplan falsch ist“, fügte er hinzu.

Am Freitag versammelten sich Hunderte Demonstranten vor dem Kanzleramt in Berlin, um die Verbotsforderungen von Olaf Scholz‘ regierender Mitte-Links-SPD und der oppositionellen CDU zu unterstützen.

Sie zeigten Schilder mit der Aufschrift „Demokratie in Gefahr“ und „Nie wieder“, nachdem sie Anfang dieser Woche bei einem geheimen Potsdamer Treffen der deutschen Geheimdienstgruppe Corrective entlarvt worden waren.

„Wir sind keine bloßen Lippenbekenntnisse zu dem, was wir aus unserer Geschichte gelernt haben“, sagte die Kanzlerin, nachdem sie verraten hatte, dass die SPD derzeit über ein Verbot nachdenkt.

Die AfD sagte, das Treffen zum Thema „Einwanderung“ spiegele nicht ihre in ihrem Wahlprogramm dargelegte Einwanderungspolitik wider.

'absolut lächerlich'

„Forderungen nach einem Verbot der AfD sind völlig absurd und entlarven die antidemokratische Haltung derjenigen, die diese Forderungen stellen“, sagte die Co-Vorsitzende der Partei, Alice Weidel, Anfang dieser Woche gegenüber Politico.

Das Verfassungsgericht hat eine Partei bisher nur zweimal verboten. 1952 wurde die rechtsextreme Sozialistische Reichspartei verboten und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands verboten.

Im Jahr 2017 entschied das Gericht, dass die neonazistische Nationaldemokratische Partei nicht populär genug sei, um die Demokratie zu gefährden, und daher nicht verboten werden dürfe.