Bungie wird diese Woche voraussichtlich ein wenig verlieren Laufender Rechtskrieg gegen Cheat-Macher und -Verkäufer. Am Mittwoch wies ein Bundesrichter Bungies Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen gegen AimJunkies ab, stimmte jedoch der Rechtsverteidigung des betrügerischen Verkäufers zu Topf Andere nicht markenrechtliche Ansprüche des Herausgebers werden vor Gericht umgangen und durch ein Schiedsverfahren entschieden. Dies ist jedoch nicht das Ende des Falls.
Wie ich erwähnt habe TorrentFreakUS-Bezirksrichter Thomas Zelley stellte sich auf die Seite von AimJunkies und seinem Rechtsteam und Ablehnung von Bungies Urheberrechtsansprüchen Gegen die Website nach Topf Maker hat nicht gezeigt, dass AimJunkies tatsächlich etwas kopiert hat.
„Es ist bemerkenswert, dass Bungie keine Tatsachen verteidigt hat, die erklären, wie die Cheat-Software eine nicht autorisierte Kopie eines der in der Beschwerde genannten urheberrechtlich geschützten Werke darstellt“, schrieb Richter Zilly. Bungies Beschwerde muss mehr als eine „formelle Darlegung der Elemente des Klagegrunds“ enthalten.
Bungie darf seinen Urheberrechtsanspruch beheben und weitere Beweise hinzufügen, aber zumindest hat der Richter ihn vorerst rundweg abgelehnt.
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Richterin Zilly stimmte AimJunkies in ähnlicher Weise in Bezug auf mehrere andere Vorwürfe in Bungies Klage zu, die sich auf Vertragsbruch, schädliche Eingriffe und unrechtmäßige Bereicherung bezogen. Der Richter verwies alle nicht markenrechtlichen Ansprüche an ein Schiedsverfahren, das konform ist Bungie-Lizenzvereinbarung. Diese Vereinbarung stellt klar, dass abgesehen von Urheberrechts- und Markenstreitigkeiten alle anderen Rechtsstreitigkeiten durch ein obligatorisches Schiedsverfahren beigelegt werden müssen. Letztes Jahr argumentierte AimJunkies gegen einen Großteil der Klage von Bungie und führte die obligatorische Schiedsklausel der Vereinbarung als Teil seiner Verteidigung an. Jetzt scheint Richterin Zilly auf der Seite der Cheat-Verkäufer zu stehen und vorzuschlagen, dass beide Parteien eine außergerichtliche Lösung für ihre nicht markenrechtlichen und urheberrechtlichen Streitigkeiten finden.
Kotaku Ich habe Bungie wegen der jüngsten Entlassungen und der Entscheidungen von Richterin Zilly kontaktiert.
Obwohl AimJunkies mit diesen Urteilen und Entlassungen zufrieden sein mögen, ist der Fall noch lange nicht abgeschlossen. Bungies Behauptungen, dass die Website Markenrechte verletzt habe, bleiben unberührt, wobei der Richter zustimmt, dass Bungies andere Anschuldigungen „ausreichend dargelegt“ seien und dass der Fall auf der Grundlage der verbleibenden Anschuldigungen fortgesetzt werden könne. Diese anderen Anschuldigungen umfassen Markenverletzungen und falsche Herkunftsangaben.
Berichten zufolge sagte er AimJunkies TorrentFreak Er hat sich noch nicht zu der Angelegenheit geäußert. Der Eigentümer der Website erklärte jedoch, dass er sich in der Endphase des Verkaufs des Unternehmens an eine Investorengruppe in der Ukraine befinde.
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