Die deutsche Regierung hat bei den schwierigen Haushaltsverhandlungen schlechte Nachrichten erhalten.
Das Oberlandesgericht Köln hat einem Anbieter von Schutzmasken, die das Bundesgesundheitsministerium Anfang 2020 bestellt hatte, Recht gegeben. COVID 19 Epidemie, verweigerte aber später die Annahme oder Zahlung. Die Richter verurteilten das Ministerium zur Zahlung von 85 Millionen Euro (92 Millionen US-Dollar) zuzüglich 33 Millionen Euro Verzugszinsen.
Das Urteil könnte Nachwirkungen haben, da weitere 100 ähnliche Fälle vor Gericht anhängig sind. Sollte das Gesundheitsministerium in diesen Fällen unterlegen, droht ihm ein Rekordverlust von insgesamt 2,3 Milliarden Euro.
Die Maskenkäufe gelten schon jetzt als einer der größten Steuerbetrugsskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Die (Fehl-)Rechnung von Jens Spahn
Blicken Sie zurück: Im März 2020 wurde die Welt buchstäblich von COVID-19 erfasst. Bis zur Impfung waren es noch Monate, und die medizinischen Vorräte gingen zur Neige. Atemschutzmasken mit FFP2-, KN95- oder N95-Standard, die einen zuverlässigen Schutz vor dem Virus bieten sollen, waren Mangelware und weltweit herrschte ein Ansturm auf die Bevorratung.
„China, das damals etwa 80 % der Masken produzierte, befand sich im Lockdown und stoppte den Export“, erinnerte sich die Mitte-Rechts-Abgeordnete Simone Borchardt. Christlich-Demokratische Union (CDU) leitete damals die Regierung. „In Deutschland haben wir Richtlinien aufgestellt, wie oft wir Masken tragen und wie oft wir sie waschen dürfen, so verrückt war das“, sagte Barchardt im Bundestag während einer Debatte im Juni .
In dieser Situation beschloss der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn, in einer Art „Tag der offenen Tür“ Masken zu kaufen. Dabei schließt die zuständige staatliche Stelle Verträge mit allen interessierten Unternehmen ab, sodass jeder Anbieter eine Chance hat.
Spahns Überlegung war, dass er im weltweiten Wettbewerb um Masken die Preise nur so hoch ansetzen würde, dass Deutschland die Ware bekommt. Entgegen der Empfehlung seiner Ministeriumsmitarbeiter, die einen Preis von 3 Euro (heute etwa 3,25 US-Dollar) pro Maske für angemessen hielten, legte Spann den Preis für FFP2-Masken auf 4,50 Euro und für OP-Masken auf 0,60 Euro fest. Die Resonanz übertraf die Erwartungen und führte schließlich dazu, dass das Ministerium eine Bestellung über 5,7 Milliarden Masken aufgab.
„Der Preis ist zu hoch angesetzt“, sagte Martina Stam-Fibich von der Mitte-Links-Partei. Sozialdemokratische Partei (SPD)Sie war damals Junior-Koalitionspartner der CDU von Spahn und steht derzeit an der Spitze der Kanzlerregierung Olaf Scholes. „Da stellt sich aus meiner Sicht bereits die Frage, wie eine Preiskalkulation ohne Berücksichtigung von Marktentwicklungen möglich ist und wer dafür die politische Verantwortung trägt“, sagte Stam-Fippich vor dem Bundestag.
Vier Jahre später gerät Spahn nun in die Defensive: „Mit dem heutigen Wissensstand würde ich zweifellos einige Entscheidungen anders treffen“, gab er in der Debatte zu. „Ja, im Nachhinein kann ich das ‚Tag der offenen Tür‘ unter solchen Umständen nicht empfehlen.“
Er argumentierte jedoch, dass er in verzweifelten Zeiten schnelle Entscheidungen treffen müsse: Menschenleben stünden auf dem Spiel und das medizinische Personal verlange Schutz.
„Wir haben Masken gekauft. Waren sie teuer? Ja. War es manchmal verwirrend? Ja. Das war für jedes Land der Welt gleich“, sagte Spann. „Ich kann mich nicht erinnern, dass damals irgendjemand davor gewarnt hätte, den Preis nicht zu hoch anzusetzen, aber ich kenne viele Leute, die gesagt haben: ‚Besorgt euch die Masken um jeden Preis.‘“
Hat sich das Gesundheitsministerium verrechnet?
Nach Berechnungen des Gesundheitsministeriums benötigen 5 Millionen Beschäftigte im Gesundheitswesen zwei Masken pro Tag, was zu einem Bedarf von mehr als 3 Milliarden Masken pro Jahr führt.
Allerdings wurden am Ende nur 1,7 Milliarden der bestellten Masken verteilt. Bis Anfang 2023 wurden 1,2 Milliarden Schutzmasken zerstört, weil ihr Verfallsdatum abgelaufen war.
Was Spahn nicht sagt, ist, dass das Gesundheitsministerium voreilig zu dem Schluss hätte kommen müssen, dass es sich verrechnet habe. Der „Tag der offenen Tür“ endete im Mai 2023 abrupt und Ministeriumsmitarbeiter versuchten, Wege zu finden, aus möglichst vielen Verträgen herauszukommen.
Eine Chance ergab sich, als einige Unternehmen nicht die erwartete Qualität lieferten. In diesen Fällen trat das Ministerium einseitig vom Beschaffungsvertrag zurück. Gleiches geschah mit Lieferanten, die nicht rechtzeitig liefern konnten oder nur einen Teil der Masken zum vereinbarten Termin lieferten. Kaufverträge werden als „Fixverträge“ bezeichnet und alle vertraglichen Verpflichtungen erlöschen nach Ablauf des Liefertermins.
Doch genau diese Bestimmung wurde nun vom Oberlandesgericht Köln für ungültig erklärt. Die Richter befanden, dass die Lieferanten „ungerechtfertigt benachteiligt“ worden seien und dass das Ministerium flexibler hätte sein und eine kürzere Frist setzen müssen.
Das Gesundheitsministerium möchte nun, dass das Bundesgericht den Fall auf höchster Ebene klärt. Lehnt das Gericht den Fall ab, wird das Kölner Urteil rechtskräftig und hat Auswirkungen auf weitere Gerichtsverfahren – mit den damit verbundenen finanziellen Konsequenzen.
Neubewertung der Covid-19-Maßnahmen
Über den Rechtsstreit hinaus geht die politische Debatte weiter – und sie geht über die Kosten für medizinische Masken hinaus. Werden die Corona-Maßnahmen der Regierung mit tiefgreifenden und weitreichenden Eingriffen in die Grundrechte gerechtfertigt? Welche Lehren lassen sich aus der Pandemie ziehen und was sollte in Zukunft anders gemacht werden?
Allerdings sind die Parteien der regierenden Mitte-Links-Koalition – die SPD, Grüne und neoliberal Freie Demokraten (FDP) – Immer noch keine Einigung über die angemessene Form der Neubewertung möglich. Alle drei Parteien sind für den Bürgerrat. Grüne und FDP drängen zudem auf die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses im Bundestag, der Gesetzgeber und Experten anhören und Empfehlungen für das weitere Vorgehen abgeben soll.
Dieser Artikel wurde ursprünglich auf Deutsch verfasst.
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