Frankfurt — Tesla Es könnte fortgesetzt werden, nachdem ein Gericht eine Klage gegen die Praxis in Deutschland wegen der Fähigkeiten seines Fahrerassistenzsystems und seiner Werbung für selbstfahrende Autos abgewiesen hat.
Deutschlands Wettbewerbszentrale, eine Einrichtung zur Förderung der Industrie, die mit der Regulierung wettbewerbswidriger Praktiken beauftragt ist. Dies wird als inakzeptable Beschwerde bezeichnet Beim Bundesgerichtshof Deutschland.
Ein Sprecher des Gerichts sagte am 28. Juli, die Klage sei abgewiesen worden, womit Tesla faktisch die Verwendung der Formulierungen „volle Fähigkeit zum autonomen Fahren“ und „Autopilot inklusive“ in seinen deutschen Werbematerialien erlaube.
Branchenpublikationn Teslamac Anfang dieser Woche gab es erstmals die Ablehnung bekannt.
Die Klage der Wettbewerbszentrale folgte einem Urteil des Oberlandesgerichts München vom Oktober 2021, das der Berufung von Tesla gegen ein früheres Urteil eines Landgerichts, das die Verwendung der Phrasen untersagt hatte, stattgegeben hatte.
Anfang dieses Monats wurde Tesla von der kalifornischen Verkehrsaufsicht beschuldigt, seinen Autopiloten und seine vollständig selbstfahrenden Funktionen fälschlicherweise als autonome Fahrzeugsteuerung beworben zu haben.
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